Hausratversicherung - Ausschlüsse
Nicht versichert sind in der Hausratversicherung Schäden, die aufgrund von
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seines Repräsentanten,
Kriegsereignissen jeder Art,
innerer Unruhen,
Erdbeben oder
Kernenergie eintreten.
Dies gilt für die Bedingungswerke bis einschließlich VHB 2010 (MB).
Ferner sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Sengschäden, die nicht durch einen Brand entstanden sind (z.B. glimmende Zigarette versengt einen Tisch),
Kurzschluss- und Überspannungsschäden,
Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Handlungen von Hausangestellten oder Personen, die bei dem Versicherungsnehmer wohnen,
Schäden durch räuberische Erpressung,
Plansch- oder Reinigungswasser (z.B. Umstoßen eines Putzwassereimers),
Schäden durch Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer, Hochwasser, Rückstau,
Schäden durch Erdsenkung, Erdrutsch, Schwamm, Sturmflut, Lawinen und Schneedruck.
Ausgeschlossen sind auch Schäden, die durch das Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren, oder andere Öffnungen entstehen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Hausratversicherung Lexikon