Hausratversicherung - Aufräumkosten
An die Beschreibung der versicherten Sachen in den Versicherungsbedingungen schließt sich die Festlegung der versicherten Kosten an. Der Ersatz für versicherten Kosten ergänzt und vervollständigt den Versicherungsschutz für versicherte Sachen.
Zu diesen versicherten Kosten der Hausratversicherung gehören auch die Aufräumungskosten. Hierunter fallen Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie das Wegräumen und den Abtransport von Resten versicherter Sachen nach einem Versicherungsfall (Entsorgung).
Beispiel
Die Aufräumkosten werden je Versicherungsfall zusammen mit der Entschädigung für versicherte Sachen bis zu einem bestimmten Prozentsatz, der von Versicherer zu Versicherer variieren kann, auch über die Versicherungssumme hinaus ersetzt.
Nicht versichert sind beispielsweise die Kosten für das Wegräumen von nicht versicherten Gebäudebestandteilen.
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