Hausratversicherung - Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer ist ein Raum in der versicherten Wohnung, der ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Belangen dient, im Umkehrschluss keiner privaten Nutzung unterliegt und deswegen gemäß Abschnitt A § 6 Ziffer 3a VHB 2010 (MB) nur dann zum Versicherungsort zählt, sofern er ausschließlich über die Wohnung betreten werden kann. Die VHB 2000 (MB) der Hausratversicherung beinhalten analoge Bestimmungen.
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