Hausratversicherung - Antenne
Versichert sind in der Hausratversicherung auch Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen, sofern sie nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken dienen. In diesen Fällen erfolgt die Mitversicherung über eine Gebäudeversicherung.
Die Beschränkung auf Rundfunk- und Fernsehantennen ist bewusst erfolgt. Sonstige Antennen, z.B. eine Antenne von Amateurfunkern, sind in der Hausratversicherung nicht versichert. Auch in diesen Fällen kann eine Mitversicherung über die Gebäudeversicherung erfolgen.
Der Wortlaut versichert sind auch könnte den Eindruck erwecken, der Kreis der versicherten Sachen werde erweitert. Dies ist nicht der Fall. Antennenanlagen, die privaten Zwecken dienen, sind versicherte Sachen. Die besondere Erwähnung in den Bedingungen hat eine rein deklaratorische Bedeutung. Klargestellt wird, dass Antennenanlagen nicht zu den unversicherten Gebäudebestandteilen zu zählen sind. Als Versicherungsort für die Antennenanlagen gilt das gesamte Grundstück auf dem die versicherte Wohnung liegt.
Seite zurück
Hauptübersicht unseres Hausratversicherung Lexikon